Wir möchten, dass alle Menschen unsere Angebote ohne Einschränkungen nutzen können. Auf dieser Seite findest Du unsere Barrierefreiheitserklärung und in welchem Umfang unsere Webseiten die gesetzlichen Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) erfüllen
Die OneCareer GmbH ist bestrebt, ihre Websites https://www.onecareer.de/ und https://lernwelt.onecareer.de/ im Einklang mit dem deutschen Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), der BFSG-Verordnung (BFSGV) sowie den technischen Anforderungen der EN 301 549 / WCAG 2.1 AA barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand: 27. Juni 2025
Diese Erklärung gilt für die folgenden digitalen Angebote der OneCareer GmbH:
Beide Angebote informieren über unsere Online-Lehrgänge und ermöglichen Terminbuchungen, Kontaktaufnahmen (E-Mail-Formular, Telefon, WhatsApp) sowie die Nutzung begleitender Materialien.
Die Angebote unterliegen als private Verbraucherdienstleistungen den Vorgaben des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) und der dazugehörigen Verordnung (BFSGV), die die Anforderungen der EU-Richtlinie (EU) 2019/882 in nationales Recht umsetzen.
Nach der letzten Bewertung sind die oben genannten Webangebote teilweise barrierefrei. Die Anforderungen der WCAG 2.1-Konformitätsstufe AA/EN 301 549 V3.2.1 werden überwiegend erreicht; die nachfolgend genannten Punkte weichen jedoch noch davon ab.
Nach der letzten Bewertung sind die oben genannten Webangebote teilweise barrierefrei. Die Anforderungen der werden überwiegend erreicht; die nachfolgend genannten Punkte weichen jedoch noch davon ab.
Wir legen Wert auf eine gendergerechte, zugleich barrierearme Sprache:
Alle genannten Mängel werden sukzessive behoben und fortlaufend überprüft:
Solltest Du Barrieren feststellen oder Informationen in nicht barrierefreier Form benötigen, kontaktiere uns gerne:
Die Kontrolle der Barrierefreiheitsanforderungen für privatwirtschaftliche Produkte und Dienstleistungen nach § 20 BFSG liegt bei den Ländern.
Zur einheitlichen Durchsetzung haben die Länder per Staatsvertrag die „Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF)“ gegründet.
Die MLBF wird als Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Magdeburg geführt und übernimmt künftig u. a. Beschwerdebearbeitung, Marktüberwachungsstrategie und Berichterstattung an die EU-Kommission.
Kontakt (Übergangsphase / Aufbau MLBF)
MLBF (in Errichtung)
c/o Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt
Postfach 39 11 55
39135 Magdeburg
Telefon 0391 567 - 6970
E-Mail MLBF@ms.sachsen-anhalt.de
Ihre Hinweise oder Beschwerden zu möglichen Verstößen gegen das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz werden hier entgegengenommen und – bis zur endgültigen Betriebsaufnahme der MLBF – an die zuständige Marktüberwachungsbehörde Ihres Bundeslandes weitergeleitet.